Hauptprogramme: Reisen ins Ausland
01. Fachaufenthalte
Antragsvoraussetzungen
Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland (Neubewerber*innen werden ausdrücklich ermutigt)
Dauer des Auslandsaufenthaltes
1 bis 2 Wochen (5 bis 10 Arbeitstage), an maximal 2 Institutionen
Antragsverfahren
• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Antragsteller ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss für einen Fachaufenthalt wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt
• Planung und Durchführung der Reise geschieht in eigener Verantwortung
Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?
• Ihr Name und die Institution, an der Sie beschäftigt sind
• Schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung im Ausland
• Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers
• Detaillierte Angaben zum geplanten Aufenthalt
Förderung
• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas 50%
• Sie erhalten 50 EUR Aufwandsentschädigung pro Tag
Verpflichtungen
Der Zuschuss verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht, der spätestens 6 Wochen nach dem Auslandsaufenthalt mit dem Abrechnungsformular einzureichen ist. Die Fördersumme wird gegen Vorlage des Berichts und Abrechnungsformulars ausbezahlt.
02. Teilnahme an Fachveranstaltungen und Kongressen
Antragsvoraussetzungen
• Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland
• Aktive Mitwirkung in Form eines Vortrags, Posterpräsentation oder offiziellen Funktion (die Bewertung der
Anträge erfolgt in dieser Reihenfolge)
• Neubewerber*innen werden priorisiert
• Bei Teilnahme an einer Vorkonferenz und der Hauptkonferenz wird nur eine von beiden unterstützt
Dauer des Auslandsaufenthaltes
1 bis 2 Wochen (5 bis 10 Arbeitstage), an maximal 2 Institutionen
Antragsverfahren
• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Antragsteller ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss zu einer Konferenzteilnahme wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt
• Ausnahme: jährliche Förderung bei Tätigkeit in einem Vorstand eines Fachverbandes oder Fachgremiums,
die eine Anwesenheit bei der Konferenz erfordert
• Planung, Versicherung und Durchführung der Reise geschieht in eigener Verantwortung
Besonderheiten für Förderanträge für die Teilnahme an der IFLA-Weltkongress:
• Förderanträge müssen i.d.R. bis 31.03. des Jahres vorliegen (Ausschlussfrist)
• Offizielle Funktion (z.B. Sektionsmitglied) ist kein automatischer Anspruch auf eine Förderung
• Bewertung der Anträge erfolgt jedoch nach folgenden Prioriäten (i.d. Reihenfolge): Vortrag in einer offenen Session, Funktionsträger*in, Posterpräsentation, Mitglied in einem Standing Committee, Vortrag/Präsentation in einer offenen Gremiumssitzung
s.a. allgemeine Hinweise zu den drei Stipendienarten für IFLA-Weltkongress-Teilnahme auf Webseiten von IFLA-Deutschland Wissenschaftler
Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?
• Ihr Name und die Institution, an der Sie beschäftigt sind
• Informationen über die Fachtagung
• Bestätigung der aktiven Teilnahme
• Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers
• Evt. Funktion innerhalb eines Verbandes
• Detaillierte Angaben zur Konferenz und Konferenzgebühr
Zusätzlich erforderlich für Impuls- und Nachwuchstipendien für Reisekostenförderung zum IFLA-Weltkongress:
• Motivationsschreiben
• Unterstützende Stellungnahme einer dritten Person aus der bibliothekarischen Fachszene (nur für Impuls-Stipendium bei IFLA-Weltkongress-Teilnahme)
Förderung
• Der Zuschuss umfasst die Konferenzgebühr und einen Reisekostenzuschuss
• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas 50%
• Sie erhalten 50 EUR Aufwandsentschädigung pro Konferenztag
• Ein Bericht muss spätestens 6 Wochen nach dem Aufenthalt eingereicht werden
• Alternativ kann von der Konferenz gebloggt werden (täglich)
• Die Fördersumme wird nach der Reise gegen Vorlage des Berichts und Abrechnungsformulars ausbezahlt
03. Studienreisen für Gruppen
Antragsvoraussetzungen
• Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland
• Neubewerber*innen werden ausdrücklich ermutigt
Dauer der Studienreise:
• 3 bis 5 Arbeitstage
Anzahl der Teilnehmer*innen aus Deutschland:
• 5 bis 15 für Reisen innerhalb Europas • 5 bis 8 für Reisen außerhalb Europas • Maximal 2 Teilnehmer*innen pro Institution
Antragsverfahren
• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Person ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss zu einer Studienreise wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt
Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?
• Der Antrag muss für die gesamte Reisegruppe auf einmal gestellt werden
• Der Antrag muss von einer Person gestellt werden, die als Sprecher*in der Gruppe fungiert
• Eine vollständige Teilnehmerliste
• Aussagekräftige Darstellung der Relevanz des Ziellandes und der vorgesehenen Bibliotheksbesuche für die Teilnehmenden der Reisegruppe
• Programmverlauf der Reise
• Schriftliches Einverständnis der Arbeitgeber der Reisenden
Förderung
• Die Höhe des Zuschusses wird als Pauschale festgelegt
• Die Förderung wird individuell für die gemeldeten Teilnehmer*innen vergeben
• Der Zuschuss ist nicht übertragbar
• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Es werden 50% des Satzes gewährt, bei hohen Reisekosten kann dies geringer ausfallen
• Pro Tag/Person gibt es eine Aufwandsentschädigung von 50 EUR
• Zur Berechnung der Tagessätze werden die Stunden des fachlichen Programms zugrunde gelegt
• Die Fördersumme wird nach der Reise gegen Vorlage des Berichts, der unterschriebenen Teilnehmerliste und des Abrechnungsformulars ausbezahlt
• Der Gesamtzuschuss wird auf ein Konto überwiesen
Verpflichtungen
Das Stipendium verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht und sollte 6 Wochen nach Rückkehr eingereicht werden.