Häufig gestellte Fragen

FAQ

An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Förderung und Anträge von BI-International. Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren. 

FAQ zu allgemeinen Themen

Ganz gut – vor allem, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder Berufsanfänger*innen sind, ermutigt BI-International ausdrücklich dazu. Wenn Sie Fragen zum Antrag oder Prozess haben, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Bewerben können sich alle, die aktiv im Berufsleben stehen, egal, wo sie arbeiten und welchen Background oder welche Ausbildung sie haben.

Gute Chancen auf eine Bewilligung haben fachliche bezogene aktuelle Themen für einen Aufenthalt. Gefördert werden können auch Aufenthalte in Bibliotheken der Partnergemeinden oder Hospitationen bei internationalen Kolleg*innen, die in einem bestimmten Bereich oder Projekt tätig sind, welches in der eigenen Bibliothek von besonderem Interesse ist.

Auch wer bereits mit Bibliotheken im Ausland bzw. in Deutschland zusammenarbeitet und nun projektbedingt eine Reise zu den Kolleginnen vor Ort plant, kann sich ebenfalls um einen Zuschuss bemühen.

In jedem Fall viel. Sie können Ihr Netzwerk durch Kontakte im Ausland erweitern und auch über den Aufenthalt hinaus Erfahrungen austauschen. Sie können unmittelbar lernen, wie bestimmte Methoden, Services oder Technologien angewandt werden oder haben die Chance, Leuchtturminstitutionen eines Landes zu besichtigen. Ein Fachaustausch eignet sich für alle, die über den Tellerrand schauen wollen. Das kann für die berufliche Entwicklung von Vorteil sein und sieht gut aus im Lebenslauf.

Nein, wenn Sie in einer Bibliothek, einem Archiv oder einer Dokumentationsstelle beschäftigt sind und einen anderen beruflichen Background mitbringen, können Sie auch eine Förderung beantragen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Die Zusage bzw. Bewilligung einer Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Auf den internationalen Seiten des Bibliotheksportals https://bibliotheksportal.de/english/

Auf dem Bibliotheksportal, Bibliothek weltweit https://bibliotheksportal.de/weltweit/ 

In der Regel sollten sich alle, die einen Fachaufenthalt oder eine Studienreise planen, selbst um Kontakt zu den Bibliotheken in Deutschland bemühen. BII kann gerne unterstützend helfen. Man benötigt für den Antrag auf Reisekostenzuschüsse bei BI-International offizielle Einladungssschreiben aus den Institutionen.

Das Bibliotheksportal bietet auf den englischen Seiten eine Übersicht über das Bibliothekswesen in Deutschland, https://bibliotheksportal.de/english/
Es gibt eine Publikation zum Thema Bibliotheken in Deutschland: https://bideutschland.de/de_DE/publikationen-download#portale

Jürgen Seefeldt und Ludger Syré
Portale zu Vergangenheit und Zukunft – Bibliotheken in Deutschland. Im Auftrag von Bibliothek und Information Deutschland e.V. (BID) herausgegeben. Mit einem Vorwort von Heinz-Jürgen Lorenzen.
5. überarb. u. erw. Auflage. Hildesheim: Olms Verlag, 2017.

Jürgen Seefeldt and Ludger Syré
Portals to the Past and to the Future – Libraries in Germany. Published by Library and Information in Germany – Federal Union of German Library and Information Associations.
With a foreword by Heinz-Jürgen Lorenzen. Translated by Janet McKenzie. 5th unrevised edition. Hildesheim: Olms Verlag, 2020.

Bei internationalen Fragen zu Anträgen für Reisen nach Deutschland oder bei technischen Problemen bei der Antragstellung, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle von BI-International in Berlin.

BI-International (BII) ist die ständige Kommission von BID e.V. (Bibliothek & Information Deutschland) für internationale Kooperationen und fachlichen Austausch. BI-International kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Fachaufenthalte, Gruppen-Studiereisen und die Teilnahme an Kongressen mit einem Zuschuss fördern. BII besteht aus einem Gremium mit derzeit neun Mitgliedern und hat eine Geschäftsstelle in Berlin. Neuigkeiten zu Stipendien finden Sie auf den Social-Media-Kanälen oder auf unserem Blog AKTUELLES / NEWs. Bleiben Sie auch nach einem Stipendium mit uns in Kontakt.

FAQ zur Förderung allgemein

Gefördert werden fachliche Reisen nach Deutschland für Berufstätige oder Gruppen. Das können fachliche Aufenthalte in Bibliotheken, Archiven oder Dokumentationsstellen oder Einrichtungen und Abteilungen mit Bezug zum Fach sein. Des Weiteren fördert BII Teilnahmen an Kongressen, kostenpflichtige Onlineweiterbildungen, -konferenzen oder -fachveranstaltungen. Bei der Förderung handelt es sich in der Regel um einen Reisekostenzuschuss.

BI-International bietet drei Arten von Hauptstipendien, bei denen das ganze Jahr über Anträge gestellt werden können:
• für Fachaufenthalte (Praktika) in Bibliotheken, Archiven und ähnlichen Einrichtungen
• für die Teilnahme an Konferenzen vor Ort und virtuell. Es werden auch kostenpflichtige Onlineweiterbildungen, virtuelle Konferenzen oder digitale Fachveranstaltungen gefördert
• für oder Studienreisen für Gruppen

Bewerben können sich Beschäftigte in Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen, die aktiv im Berufsleben stehen. Es spielt keine Rolle, ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft beschäftigt sind. Internationale Bibliotheksfachleute und Bibliothekare können eine Förderung sowohl für eine aktive oder passive Teilnahme an einer Fachkonferenz in Deutschland beantragen.

Bei Gruppen-Studienreisen wird ein thematisch orientiertes Fachprogramm im Rahmen einer Studienfahrt gefördert. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt.

Studierende werden in der Regel nicht gefördert. Allerdings können im Rahmen von Sonderausschreibungen für Newcomer oder Nachwuchskräfte, IFLA-Stipendien o.ä. auch explizit Studierende gefördert werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. 

Bei virtuellen Konferenzen ist eine aktive Rolle der Antragstellenden nicht erforderlich.

Ja, im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums kann ein Pflichtpraktikum in Deutschland durchgeführt werden. Zusätzliche freiwillige Praktika werden nicht gefördert.

Ja, Newcomer, Berufseinsteiger*innen und Berufsanfänger*innen werden ausdrücklich ermutigt, sich um eine Förderung zu bewerben. Nutzen Sie die Chance zu Beginn Ihrer Karriere, internationale Beziehungen zu knüpfen. 

Nicht gefördert werden Beschäftigte in deutschen Bibliotheken im Ausland und deutsche Staatsangehörige, wenn sie im Ausland beschäftigt sind. Nicht gefördert werden in der Regel Hochschulangehörige aus dem Bereich der Bibliotheks- und Informationswissenschaften.

Bewerben können sich Beschäftigte in Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen, die aktiv im Berufsleben stehen. Es spielt keine Rolle, ob Sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.

FAQ zu den Förderprogrammen

FAQ zu den Förder- programmen

Für internationale Bibliotheksfachleute, die nach Deutschland reisen wollen, gilt:

Es werden Fachaufenthalte gefördert für einen Zeitraum von zwei Werktagen bis drei Wochen. Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt von 100 EUR pro Tag und eine Anreisepauschale von 100 EUR für Anreisen aus Europa und 200 EUR für Anreisen außerhalb Europas.
Voraussetzungen für eine Förderung ist die schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung, bzw. Einrichtungen im Ausland bzw. in Deutschland, die einen Fachaufenthalt betreuen.
Der Stipendiat/die Stipendiatin organisiert die Anreise selbst, tritt mit den Auslagen in Vorlage und verantwortet entsprechende Auslandsversicherungen.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Geschäftstelle von BI-International geschickt werden. 

Spezielle Hinweise für Gruppen-Studienreisen internationaler Bibliotheksfachleute nach Deutschland:

Die An- und Abreise nach Deutschland wird nicht gefördert. Es wird empfohlen, das jeweilige Goethe-Institut vor Ort mit in die Planungen einzubeziehen. BI-International kann bei der Programmgestaltung behilflich sein. An zwei bis fünf Tagen sollte auf der Studienreise ein fachliches Programm stattfinden.
Der Antrag sollte von einer Person stellvertretend für die ganz Gruppe gestellt werden.
Es wird pro Person ein Zuschuss von 100 EUR pro Reisetag gezahlt. Maximale Fördersumme 6000 EUR. Zur Berechnung der Tagessätze werden die Stunden des fachlichen Programms zu Grunde gelegt. die Anzahl der Teilnehmer*innen ist festgelegt auf 5 bis 15 Personen.
Die Förderung wird als Zuschuss in Deutschland stellvertretend an den Antragsteller für die ganze Gruppe ausbezahlt und nicht im Vorfeld.

Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Geschäftsstelle von BI-International geschickt werden. 

Onlinekonferenzen:

Seit 2021 können bibliothekarische Fachleute für die Online-Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Konferenz in Deutschland eine Förderung ab 50 € / bzw. 100 € Teilnahmegebühr beantragen. 

Präsenzkonferenzen:

Gefördert wird die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Bezug zum Bibliotheks- und Informationswesen (Kongresse, Tagungen, Konferenzen, Weiterbildungen u.a.).

Für internationale Antragsteller*innen, die einen Kongress in Deutschland besuchen wollen, gilt:

Gefördert wird sowohl eine aktive als auch eine passive Teilnahme. Der Antrag muss 6 Wochen vor Start der Konferenz eingehen. BI-International fördert den Early-Bird-Tarif der Konferenzgebühr im vollen Umfang. Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt von 100 EUR pro Tag und eine Anreisepauschale von 100 EUR für Anreisen aus Europa und 200 EUR für Anreisen außerhalb Europas.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Gechäftstelle von BI-International geschickt werden. 

FAQ zu Anträgen und Fördersummen

Die Online-Formulare für die Anträge auf eine Förderung finden Sie hier.

Für internationale Bibliotheksfachleute, die nach Deutschland kommen wollen gilt: der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise bei BI-International eingegangen sein.

Onlinekonferenzen:
Für Anträge für Onlinekonferenzen oder -weiterbildungen gilt: bis 14 Tage vor der Konferenz Antrag stellen.

Bitte beachten Sie: nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen Belegen werden bearbeitet. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgen per E-Mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Das BII-Gremium stimmt sich sobald wie möglich nach Eingang der Anträge ab. Wir bemühen uns generell, die Entscheidung so schnell wie möglich und für Anträge zu Stipendien aus der Förderlinie „Deutschen Bibliotheksexpert*innen ins Ausland“ nach Ablauf der Bewerbungsfristen für die Reisezeiträume innerhalb einer Woche mitzuteilen.

Anträge sollten möglichst vollständig ausgefüllt sein. Ein Antrag sollte auch im Rahmen der vorgegebenen Fristen eingereicht werden. In der Regel ist pro Antragsteller*in eine Förderung pro Jahr möglich. Ein Zuschuss für einen Fachaufenthalt wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt.

Für internationale Bibliotheksfachleute, die nach Deutschland kommen: es werden 100 Euro pro Tag des Aufenthaltes ausbezahlt. Anreisende aus Europa erhalten zusätzlich einmalig 100 Euro, Anreisende aus dem außereuropäischen Ausland 200 Euro. Bei Konferenzen wird nur der Early-Bird-Tarif oder Frühbucherrabatt von BII übernommen. Bei Gruppenreisen werden Wochenenden, Feiertage oder Tage ohne Fachprogramm nicht gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gruppe beträgt 6000 Euro. 

Nein, BI-International gewährt nur einen Zuschuss zu den anfallenden Reisekosten, eine Art Reisebeihilfe.

Für internationale Bibliotheksfachleute, die nach Deutschland kommen: es werden 100 Euro pro Tag des Aufenthaltes ausbezahlt. Anreisende aus Europa erhalten zusätzlich einmalig 100 Euro, Anreisende aus dem außereuropäischen Ausland 200 Euro. Bei Konferenzen wird nur der Early-Bird-Tarif oder Frühbucherrabatt von BII übernommen. Bei Gruppenreisen werden Wochenenden, Feiertage oder Tage ohne Fachprogramm nicht gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gruppe beträgt 6000 Euro. 

Regelung für internationale Bibliotheksfachleute in Deutschland:

Die Fördersumme wird in Deutschland persönlich übergeben und nicht im Vorfeld ausbezahlt. Bei Onlinekonferenzen wird die Teilnahmegebühr über Paypal ausbezahlt. 

FAQ zu den Berichten

Wer einen Reisekostenzuschuss von BI-International erhält, verpflichtet sich zu einem aussagekräftigen schriftlichen Bericht. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII wird das Recht eingeräumt, den Bericht vollständig oder in Auszügen online z.B. auf dem BII-Blog AKTUELLES zu veröffentlichen. Jeder, der einen Bericht verfasst, ist verpflichtet, die Urheber- und Veröffentlichungsrechte etwaig verwendeter Fotos im Bericht vorab zu klären. Alle Fotos müssen unter einer CC BY-SA 4.0-Lizenz stehen. Der Bericht soll in elektronischer Form (möglichst als PDF-Datei) per E-Mail verschickt werden.

Für internationale Stipendiaten in Deutschland:


Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an die Geschäftsstelle des BII: [email protected].
Alternativ ist eine Berichterstattung über den eigenen Social-Media-Kanal live von einer virtuellen Konferenz möglich.
Formale Kriterien:

• Text: in deutscher (bevorzugt) oder englischer Sprache ausformuliert und gegliedert, in digitaler Form (als Word- oder PDF-Datei). Bilder bitte als als jpg oder gif (bis 640×480 pixel) mit Bildunterschrift. Dateigröße des Berichts bis max. 2MB
• Umfang: mindestens 3 bis maximal 10 DIN A4-Seiten. Bei der Berichterstattung über Onlinekonferenzen reicht ein Umfang von 3000 Zeichen mit Leerstellen.
• Zusatzmaterial: Abbildungen (Fotos, Grafiken u. ä.) sollten den Inhalt sinnvoll illustrieren.
• Bitte schicken Sie uns außerdem ein Foto, das wir als Teaser-Bild für die Blogmeldung verwenden dürfen.
• Zusatzinformationen: Name des/der Verfasser/in, Name des/der Fotografen/in, Seitenzählung, ggf. weiterführende Literatur in einem Literaturverzeichnis, Links im Text oder als Fußnote.
• Frist zur Einreichung: spätestens 6 Wochen nach Ende des Aufenthalts
• Copyright-Kriterien: Creative-Commons-Lizenz für Fotos
• Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Bildern in Ihrem Bericht, dass Sie als Autor oder Autorin für die Klärung der Rechte verantwortlich sind. Wir empfehlen Ihnen daher, nur Ihre eigenen Fotos zu verwenden und dies zu kennzeichnen. Wenn Sie Bilder von anderen Fotografen verwenden, sind die Quelle/Fotograf/Urheberrechte des Bildes zu nennen. Bitte vermerkten Sie die Rechte klar bei jedem verwendeten Bild. Bitte stellen Sie Ihre Fotos unter die Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0, beschreiben Sie bitte deutlich den Lizenzcode und fügen einen Link zu den Rechten mit an: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de (https://creativecommons.org/). Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung von Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen möglich ist.
• Ein Bildhinweis sollte folgendermaßen ausfallen: Titel oder Bildunterschrift, Name Fotograf*in, CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Bedenken Sie bitte: Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, kann u.U. kostenpflichtig abgemahnt werden und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG)


Inhaltliche Kriterien:

• Überblick über Bibliotheks- und Informationsstruktur des besuchten Landes
• Überblick über die auf einer Konferenz diskutierten Themen oder Fokus auf 1-2 für Sie besondere Schwerpunkt der Veranstaltung
• Stationen Ihrer Studienreise und die besuchten Institutionen.
• Besonderheiten, die Ihnen im Vergleich zum Heimatland aufgefallen sind
• Aktuelle Trends, Projekte, innovative Entwicklungen
• Persönliche Eindrücke: Erwartungen und Erfahrungen, Nutzen für die eigene Tätigkeit, Anregungen, Fazit
• Hintergrundinformationen in knapper Form soweit sinnvoll und erforderlich (z.B. bei Besuchen wenig bekannter Länder, historisches, Staatsform, Bevölkerungs- und Bildungsstruktur, Buchmarkt u.ä. Aspekte)

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Bericht zusätzlich in der Fachpresse Ihres Landes zu veröffentlichen. Auf dem Bibliotheksportal finden Sie eine Liste von Zeitschriften für die bibliothekarische Fachkommunikation in Deutschland.

Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. 

Gerne. Bitte erwähnen Sie die finanzielle Förderung durch BII und teilen uns mit, wo Sie Ihren Reisebericht veröffentlichen wollen. Wir weisen unsererseits gerne in unserem Blog und auf unseren Social-Media-Kanälen darauf hin.
Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. 

Gerne. Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Kanal vorab nennen. Wenn Sie auch bei Ihrem Fachaufenthalt oder bei einer Studienreise live berichten wollen, geben Sie uns bitte vorab Bescheid. Wir freuen uns, wenn Sie das Hashtag #bibinternational verwenden und unsere Social-Media-Kanäle auf  Mastodon unter openbiblio.social/@BI_International und auf LinkedIn erwähnen. 

Gerne können Sie auch über Ihre Aktivitäten im BII-Blog unter Blog AKTUELLES schreiben. Wenden Sie sich bei Interesse an die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Webseite unter: [email protected]

Ihnen wird für den Zeitraum bis 6 Wochen nach Ihrem Aufenthalt ein Account zum Bloggen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Richtlinien zu Bildern bestehen bleiben.

Sollte es Ihnen im Nachhinein nicht möglich sein zu bloggen, geben Sie bitte stattdessen einen Bericht ab. Die Frist wird durch den Wechsel nicht verlängert.

Bitte verwenden Sie möglichst nur eigene Bilder. Alle Fotos müssen unter die Lizenz CC BY-SA 4.0 gestellt werden und auch als solche gekennzeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass sie bei Fremdbildern vorab die Rechte mit den Rechteinhabern klären müssen. Bedenken Sie bitte auch: Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird u.U. kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG). 

Der schriftliche Bericht (möglichst in PDF-Form oder als Worddokument) sollte innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Reise an die Geschäftsstelle von BII (ausländische Stipendiaten) per Mail geschickt werden.

IFLA-Stipendiat*innen können i.d.R. auch über die Ereignisse vor Ort in Echtzeit bloggen.
Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten.

Für internationale Stipendiaten in Deutschland:


Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an die Geschäftsstelle des BII: [email protected]

Ihre Frage war nicht dabei?

Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Geschäftsstelle BI-International

c/o Deutscher Bibliotheksverband
Fritschestr. 27-28
10585 Berlin 

Kontaktieren Sie uns

Tel: +49 (0) 30 644 98 99 21
Fax: +49 (0) 30 644 98 99 27
E-Mail: [email protected]

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