Häufig gestellte Fragen

FAQ

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die häufig gestellten und alle wichtigen Fragen rund um die Förderung und Anträge von BI-International. Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren. 

FAQ zu allgemeinen Themen

Ganz gut – vor allem, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder Berufsanfänger*innen sind, ermutigt BI-International ausdrücklich dazu. Wenn Sie Fragen zum Antrag oder Prozess haben, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Bewerben können sich alle, die aktiv im Berufsleben stehen, egal, wo sie arbeiten und welchen Background oder welche Ausbildung sie haben.
Gute Chancen auf eine Bewilligung haben fachliche bezogene aktuelle Themen für einen Aufenthalt im Ausland wie zum Beispiel Langzeitarchivierung, digitale Services, kulturelle Vielfalt, Nachhaltigkeit, Public-Private-Partnerships, Informationskompetenz, Bestandsmanagement, Communitymanagement.

Aber auch Aufenthalte in Bibliotheken der Partnergemeinden oder bei internationalen Kolleg*innen über die Schulter zu schauen, die in einem bestimmten Bereich oder Projekt tätig sind, welches in der eigenen Bibliothek von besonderem Interesse ist, sind immer eine gute Motivation.

Wer ohnehin partnerschaftlich mit Bibliotheken im Ausland oder in Deutschland zusammenarbeitet und nun projektbedingt eine Reise zu den Kolleginnen vor Ort plant, kann sich ebenfalls um einen Zuschuss bemühen.

In jedem Fall viel. Sie können Ihr Netzwerk durch Kontakte im Ausland erweitern und auch über den Aufenthalt hinaus Erfahrungen austauschen. Sie können unmittelbar lernen, wie bestimmte Methoden, Services oder Technologien angewandt werden oder haben die Chance, Leuchtturminstitutionen eines Landes zu besichtigen. Ein Fachaustausch bringt jeden weiter, der mal über den Tellerrand schauen will. Das kann für die berufliche Entwicklung von Vorteil sein und sieht gut aus im Lebenslauf.
Nein, wenn Sie in einer Bibliothek, einem Archiv oder einer Dokumentationsstelle beschäftigt sind und einen anderen beruflichen Background mitbringen, können Sie auch eine Förderung beantragen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Die Zusage bzw. Bewilligung einer Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel bzw. unter dem Vorbehalt der Budgetfreigabe durch das Auswärtige Amt.

Auf den internationalen Seiten des Bibliotheksportals https://bibliotheksportal.de/english/

Auf dem Bibliotheksportal, Bibliothek weltweit https://bibliotheksportal.de/weltweit/ 

Durch eigenen Recherche. In der Regel sollte jeder, der einen Fachaufenthalt oder eine Studienreise plant, sich selbst um Kontakt zu den Bibliotheken im jeweiligen Land bemühen. BII kann gerne unterstützend helfen. Man benötigt zur Antragstellung um eine Förderung dann ein offizielles Einladungssschreiben der Institution(en).

In der Regel sollte jeder, der einen Fachaufenthalt oder eine Studienreise plant, sich selbst um Kontakt zu den Bibliotheken in Deutschland bemühen. BII kann gerne unterstützend helfen. Man benötigt für den Antrag auf Reisekostenzuschüsse bei BI-International offizielle Einladungssschreiben aus den Institutionen.

Das Bibliotheksportal bietet auf den englischen Seiten eine Übersicht über das Bibliothekswesen in Deutschland, https://bibliotheksportal.de/english/
Es gibt eine Publikation zum Thema Bibliotheken in Deutschland: https://bideutschland.de/de_DE/publikationen-download#portale

 

Jürgen Seefeldt und Ludger Syré
Portale zu Vergangenheit und Zukunft – Bibliotheken in Deutschland. Im Auftrag von Bibliothek und Information Deutschland e.V. (BID) herausgegeben. Mit einem Vorwort von Heinz-Jürgen Lorenzen.
5. überarb. u. erw. Auflage. Hildesheim: Olms Verlag, 2017.


Jürgen Seefeldt and Ludger Syré
Portals to the Past and to the Future – Libraries in Germany. Published by Library and Information in Germany – Federal Union of German Library and Information Associations.
With a foreword by Heinz-Jürgen Lorenzen. Translated by Janet McKenzie. 5th unrevised edition. Hildesheim: Olms Verlag, 2020.

Bei internationalen Fragen zu Anträgen für Reisen nach Deutschland oder bei technischen Problemen bei der Antragstellung, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle von BI-International in Berlin. Interessenten oder Antragstellende aus Deutschland können sich an die Geschäftsstelle in Berlin oder die Zentrale der Goethe-Instituts wenden. Die Adressen finden Sie hinter dem Link Kontakt auf dieser Website.
BI-International oder BII ist die ständige Kommission von BID e.V. (Bibliothek & Information Deutschland) für internationale Kooperationen und fachlichen Austausch. BI-International kann aus Mitteln des Bundes und der Länder sowie unter Mitwirkung des Goethe-Instituts Fachaufenthalte, Gruppen-Studiereisen und die Teilnahme an Kongressen mit einem Zuschuss fördern. BII besteht aus einem Gremium mit derzeit neun Mitgliedern und hat eine Geschäftsstelle in Berlin. Neuigkeiten zu Stipendien finden Sie auf den Social-Media-Kanälen oder auf unserem Blog AKTUELLES / NEWs. Bleiben Sie auch nach einem Stipendium mit uns in Kontakt.

FAQ zur Förderung allgemein

Gefördert werden fachliche Reisen ins Ausland oder nach Deutschland für Berufstätige oder Gruppen. Das können fachliche Aufenthalte in Bibliotheken, Archiven oder Dokumentationsstellen oder Einrichtungen und Abteilungen mit Bezug zum Fach sein. Des Weiteren fördert BII Teilnahmen an Kongressen, kostenpflichtige Onlineweiterbildungen, -konferenzen oder -fachveranstaltungen. Bei der Förderung handelt es sich in der Regel um einen Reisekostenzuschuss.


Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für Newcomer, spezielle Förderungen für die Teilnahme an der jährlichen IFLA-WLIC-Konferenz oder das Stipendienprogramm „Librarian in Residence“ im jeweiligen BID-Partnerland. Diese Programme werden gesondert ausgeschrieben mit eigenen Fristen und Bedingungen.

BI-International bietet drei Arten von Hauptstipendien, bei denen das ganze Jahr über Anträge gestellt werden können:
• für Fachaufenthalte (Praktika) in Bibliotheken, Archiven und ähnlichen Einrichtungen
• für die Teilnahme an Konferenzen vor Ort und virtuell. Es werden auch kostenpflichtige Onlineweiterbildungen, virtuelle Konferenzen oder digitale Fachveranstaltungen gefördert
• für oder Studienreisen für Gruppen

Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für Newcomer, spezielle Förderungen für die Teilnahme an der jährlichen IFLA-WLIC-Konferenz oder das Stipendienprogramm „Librarian in Residence“ im jeweiligen BID-Partnerland. Diese Programme werden gesondert ausgeschrieben mit eigenen Fristen und Bedingungen.

Bewerben können sich Beschäftigte in Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen, die aktiv im Berufsleben stehen. Es spielt keine Rolle, ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft beschäftigt sind. 
Bei deutschen Bibliotheksfachleuten, die einen Kongress im Ausland besuchen wollen, ist die Voraussetzung für eine Förderung die aktive Mitwirkung an der Konferenz in Form eines Vortrags, einer Posterpräsentation oder einer offiziellen Funktion.
Internationale Bibliotheksfachleute und Bibliothekare können eine Förderung sowohl für eine aktive oder passive Teilnahme an einer Fachkonferenz in Deutschland beantragen.

Bei Gruppen-Studienreisen wird ein thematisch orientiertes Fachprogramm im Rahmen einer Studienfahrt gefördert. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt.

Auszubildende sowie Referendar*innen ohne Studierendenstatus können einen Zuschuss beantragen, wenn dieser Teil der zu leistenden Praktika während der Ausbildung ist. Ausnahmen sind bei speziellen Newcomer Förderprogrammen im Einzelfall möglich.

Studierende werden in der Regel nicht gefördert. Allerdings können im Rahmen von Sonderausschreibungen für Newcomer oder Nachwuchskräfte, IFLA-Stipendien o.ä. auch explizit Studierende gefördert werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Studierende können einen Zuschuss für eine Kongressteilnahme im Ausland erhalten, wenn sie sich aktiv mit einem Vortrag, Poster oder in einer offiziellen Funktion auf der Konferenz einbringen.

Bei virtuellen Konferenzen ist eine aktive Rolle der Antragstellenden nicht erforderlich.

Ja, im Rahmen eines Pflichtpraktikums beispielsweise von deutschen Auszubildenden kann ein Fachaufenthalt im Ausland durchgeführt werden. Bei Konferenzen können Auszubildende oder Referendar*innen der Fachrichtung berücksichtigt werden, wenn sie sich aktiv mit einem Vortrag, Poster oder in einer offiziellen Funktion in einer Konferenz einbringen.

In der Regel werden Studierende nicht gefördert, da mit dem DAAD oder über ERASMUS gesonderte Fördermöglichkeiten für Studierende zur Verfügung stehen. Für Fachaufenthalte und Gruppenreisen sind Studierende von der allgemeinen Förderung ausgenommen. Als Studierende gelten alle, deren Ausbildung weniger als 50% Praxisanteile vorsehen.


Ausnahmen:
Studierende können einen Zuschuss für einen Fachaufenthalt im Ausland beantragen, wenn dies Pflichtteil eines zu leistenden Praktikums während des Studiums ist.
Studierende können einen Zuschuss für einen Kongress im Ausland erhalten, wenn sie sich aktiv mit einem Vortrag, Poster oder in einer offiziellen Funktion auf der Konferenz einbringen.


Im Rahmen von Sonderausschreibungen für Newcomer oder Nachwuchskräfte, IFLA-Stipendien, BOBCATSS o.ä. können Studierende explizit gefördert werden. An Studierende werden Stipendien für die Teilnahme an BOBCATSS-Symposien sowie Stipendien für die Mitarbeit am IFLA-Express im Rahmen des jährlich stattfindenden IFLA World Library and Information Congress oder im Rahmen spezieller Nachwuchsförderprogramme vergeben.

Ja, im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums kann ein Pflichtpraktikum im Ausland oder in Deutschland durchgeführt werden. Zusätzliche freiwillige Praktika werden nicht gefördert.

Ja, Newcomer, Berufseinsteiger*innen und Berufsanfänger*innen werden ausdrücklich ermutigt, sich um eine Förderung zu bewerben. Nutzen Sie die Chance zu Beginn Ihrer Karriere, internationale Beziehungen zu knüpfen. 

Nicht gefördert werden Beschäftigte in deutschen Bibliotheken im Ausland und deutsche Staatsangehörige, wenn sie im Ausland beschäftigt sind. Nicht gefördert werden in der Regel Hochschulangehörige aus dem Bereich der Bibliotheks- und Informationswissenschaften.


Ausnahme Kongresse: Wer als Vertreterin / Vertreter aus Deutschland in einem internationalen Verband aktiv ist oder einen Vortrag mit direktem Bezug zum deutschen Bibliothekswesen hält, kann für die Teilnahme an einem Kongress einen Antrag auf Förderung stellen.
Studierende, Auszubildende und Referendare dieser Fachrichtungen können dagegen berücksichtigt werden, wenn sie sich in oben genannter Weise aktiv in einer Konferenz mit einem Vortrag/Beitrag einbringen.
Sonst gilt für Fachaufenthalte und Gruppenreisen: Studierende sind ausgenommen von der allgemeinen Förderung.
Bei Gruppen-Studienreisen werden keine Dolmetscher oder Reisebegleiter gefördert.
Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Bewerben können sich Beschäftigte in Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen, die aktiv im Berufsleben stehen. Es spielt keine Rolle, ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, wo Sie beschäftigt sind.

FAQ zu den Förderprogrammen

FAQ zu den Förder- programmen

Für deutsche Bibliotheksexpert*innen, die ins Ausland reisen möchten, gilt: 


Es werden Fachaufenthalte gefördert für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen (fünf bis 10 Arbeitstage). Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt. Voraussetzungen für eine Förderung ist die schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung (Gastbibliothek), die einen Fachaufenthalt betreuen.
Der Stipendiat/die Stipendiatin organisiert die Anreise selbst, tritt mit den Auslagen in Vorlage und verantwortet entsprechende Auslandsversicherungen.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Gechäftstelle vom Goethe-Institut geschickt werden.


Für internationale Bibliotheksfachleute, die nach Deutschland reisen wollen, gilt:


Es werden Fachaufenthalte gefördert für einen Zeitraum von drei Werktagen bis drei Wochen. Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt von 80 EUR pro Tag und eine Anreisepauschale von 80 EUR für Anreisen aus Europa und 160 EUR für Anreisen außerhalb Europas.
Voraussetzungen für eine Förderung ist die schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung, bzw. Einrichtungen im Ausland bzw. in Deutschland, die einen Fachaufenthalt betreuen.
Der Stipendiat/die Stipendiatin organisiert die Anreise selbst, tritt mit den Auslagen in Vorlage und verantwortet entsprechende Auslandsversicherungen.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Geschäftstelle von BI-International geschickt werden. 

Ein Antrag für eine Studienreise für eine Gruppe muss für die gesamte Reise auf einmal gestellt werden. Es muss eine Person bestimmt werden aus der Gruppe, die stellvertretend für alle den Antrag stellt. Die Förderung wird individuell für die gemeldeten Teilnehmer*innen vergeben und ist nicht übertragbar. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist festgelegt auf 5 bis 15 Personen mit einem Reiseziel innerhalb Europas und Deutschlands und auf 5-8 mit einem Reiseziel außerhalb Europas.
Es werden nur Reisen gefördert, bei denen ein fachliches Programm stattfindet. Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt.
Die Förderung wird als nachträglicher Zuschuss vergeben, die Abrechnung erfolgt als Gesamtabrechnung für die Gruppe.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Gechäftstelle vom Goethe-Institut geschickt werden.

Spezielle Hinweise für Gruppen-Studienreisen internationaler Bibliotheksfachleute nach Deutschland:


Die An- und Abreise nach Deutschland wird nicht gefördert. Es wird empfohlen, das jeweilige Goethe-Institut vor Ort mit in die Planungen einzubeziehen. BI-International kann bei der Programmgestaltung behilflich sein. An zwei bis fünf Tagen sollte auf der Studienreise ein fachliches Programm stattfinden.
Der Antrag sollte von einer Person stellvertretend für die ganz Gruppe gestellt werden.
Es wird pro Person ein Zuschuss von 80 EUR pro Reisetag gezahlt. Maximale Fördersumme 6000 EUR. Zur Berechnung der Tagessätze werden die Stunden des fachlichen Programms zu Grunde gelegt. die Anzahl der Teilnehmer*innen ist festgelegt auf 5 bis 15 Personen.
Die Förderung wird als Zuschuss in Deutschland stellvertretend an den Antragsteller für die ganze Gruppe ausbezahlt und nicht im Vorfeld.
Merkblatt zum Download: Studienreisen ausländischer Bibliothekare nach Deutschland können Sie hier downloaden.

Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Gechäftstelle von BI-International geschickt werden. 

Onlinekonferenzen:


Ab 2021 können bibliothekarische Fachleute für die Online-Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Konferenz im Ausland eine Förderung ab 50 € / bzw. 100 € Teilnahmegebühr beantragen. Die Antragstellung ist aufgrund der anhaltenden Pandemie für 2021 bis auf weiteres bis 14 Tage VOR Beginn der Konferenz möglich!


Präsenzkonferenzen:


Gefördert wird die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Bezug zum Bibliotheks- und Informationswesen (Kongresse, Tagungen, Konferenzen, Weiterbildungen u.a.).

 

Für Deutsche Bibliotheksexpert*innen, die einen Kongress im Ausland besuchen wollen gilt:

Voraussetzung für eine Förderung ist die bestätigte aktive Mitwirkung in Form eines Vortrags, einer Posterpräsentation oder einer offiziellen Funktion. Bei der Bewertung der Anträge erfolgt die Gewichtung des Antrags in dieser Reihenfolge dieser Kriterien. Einreichungen von Erstanträgen erhalten eine zusätzliche Priorität.
Die Förderanträge für die Teilnahme vor Ort an den jährlichen IFLA-Kongressen (WLIC) werden gesondert betrachtet und müssen bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Durch BII werden vorrangig Beschäftigte in öffentlichen Bibliotheken gefördert. Anträge von Beschäftigten aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich werden dem DAAD zur Förderung mit Prioritätenliste empfohlen.
Ein Zuschuss zu einer Konferenzteilnahme wird höchstens jedes zweite Jahr gewährt. Nur wenn die Tätigkeit im Vorstand eines Fachverbandes oder Fachgremiums die Anwesenheit bei den Kongressen dieser Organisation verlangt, kann ein Antrag für die Teilnahme an den Konferenzen für die gesamte Dauer des Amtes jährlich beantragt werden. Die Förderung unterliegt keinem Automatismus und muss jährlich neu beantragt werden. Die Förderung im Kontext einer neuen Amtsperiode in einem Fachverband oder Fachgremium kann frühestens nach einer Pause von zwei Jahren wieder beantragt werden.
Ein Merkblatt mit den Förderkriterien finden Sie hier.


Für internationale Antragsteller*innen, die einen Kongress in Deutschland besuchen wollen, gilt:


Gefördert wird sowohl eine aktive als auch eine passive Teilnahme. Der Antrag muss 6 Wochen vor Start der Konferenz eingehen. BI-International fördert den Early-Bird-Tarif der Konferenzgebühr im vollen Umfang. Es wird ein Reisekostenzuschuss gewährt von 80 EUR pro Tag und eine Anreisepauschale von 80 EUR für Anreisen aus Europa und 160 EUR für Anreisen außerhalb Europas.
Bis spätestens 6 Wochen nach einer Reise muss ein schriftlicher Bericht verfasst und an die Gechäftstelle von BI-International geschickt werden. 

Das Programm „Librarian in Residence“ wird im Rahmen des BID-Partnerlandes einmal im Jahr ausgerufen und wendet sich an berufstätige Fachleute. Es steht immer unter einem bestimmten Thema, welches die Stipendiaten dann im jeweiligen Land bearbeiten. Der Aufenthalt dauert bis zu drei Wochen und die Unterkunft wird in der Regel vom Goethe-Institut vor Ort gestellt.

Wer ein LiR-Stipendium annimmt, sollte während des Aufenthalts darüber in Social-Media oder im BII-Blog AKTUELLES berichten und nach seinem Aufenthalt darüber publizieren oder einen Vortrag auf einer Bibliothekstagung halten.

Der Stipendiat/die Stipendiatin organisiert die Anreise selbst, tritt mit den Auslagen in Vorlage und verantwortet entsprechende Auslandsversicherungen. Eine Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und der Auswahl von Bibliotheken im jeweiligen Land ist durch das Goethe-Institut gewährleistet.

Von dem Stipendiaten /der Stipendiatin wird erwartet, während des Aufenthalts regelmäßig aktuelle Erfahrungen im BII-Blog weiter zu geben. Darüber hinaus sollten die gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisgewinne nach der Rückkehr in Deutschland in die Fachszene fließen. 

Ja, für Bibliotheksfachleute aus Deutschland. Die Förderanträge für die Teilnahme vor Ort an den jährlichen IFLA-Kongressen (WLIC) werden gesondert ausgeschrieben und müssen bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Durch BII werden vorrangig Beschäftigte in öffentlichen Bibliotheken gefördert sowie Newcomer. Anträge von Beschäftigten aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich werden dem DAAD zur Förderung mit Prioritätenliste empfohlen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Blog AKTUELLES zu gegebener Zeit. 

FAQ zu Anträgen und Fördersummen

Die Online-Formulare für die Anträge auf eine Förderung finden Sie hier.

Fachaufenthalte, Studienreisen, Konferenzen:


Für Bibliotheksexpert*innen aus Deutschland, die ins Ausland reisen möchten, muss der Antrag zu festen Terminen gestellt werden. Folgende Bewerbungsfristen gelten:
Bis 30. November für den Reisezeitraum 1. Januar bis 30. April des Folgejahres,
Bis 31. März für den Reisezeitraum vom 1. Mai bis 31. August und die Teilnahme an IFLA WLIC Kongressen,
Bis 31. Juli für den Reisezeitraum vom 1. September bis 31. Dezember.


Ausnahme: coronabedingte Verschiebungen von Reiseplänen. Kontaktieren Sie hierzu das Goethe-Institut


Für internationale Bibiotheksfachleute, die nach Deutschland kommen wollen gilt: der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise bei BI-International eingegangen sein.

Onlinekonferenzen:
Für Anträge für Onlinekonferenzen oder -weiterbildungen gilt: bis 14 Tage vor der Konferenz Antrag stellen.


Bitte beachten Sie: nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen Belegen werden bearbeitet. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgen per E-Mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Für das Programm AnD – internationale Fachleute, die nach Deutschland reisen wollen, gilt:
Ganzjährige Bewerbungen um eine Förderung sind möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise in der Geschäftsstelle von BI-International eingehen. Bei Onlinekonferenzen liegt die Frist bei 14 Tagen vor Beginn der Konferenz.


Bitte beachten Sie: nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen Belegen werden bearbeitet. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgen per E-Mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. 

Das BII-Gremium stimmt sich sobald wie möglich nach Eingang der Anträge ab. Wir bemühen uns generell, die Entscheidung so schnell wie möglich und für Anträge zu Stipendien aus der Förderlinie „Deutschen Bibliotheksexpert*innen ins Ausland“ nach Ablauf der Bewerbungsfristen für die Reisezeiträume innerhalb einer Woche mitzuteilen.

Die Förderanträge für die Teilnahme an den jährlichen IFLA-Kongressen (WLIC) vor Ort werden gesondert betrachtet und müssen bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Bitte beachten Sie, dass auch bei Übernahme einer offiziellen Funktion innerhalb der IFLA (z.B. Sektionsmitglied) kein automatischer Anspruch auf Förderung besteht. Die Kriterien bei der Sichtung der Anträge sind (in der Reihenfolge der Prioritäten): Vortrag in einer offenen Session; Funktionsträger*in; Posterpräsentation; Standing Committee Mitglieder; Vortrag oder Präsentation in einer offenen Gremiumssitzung.

Die Teilnahme an einer virtuellen IFLA WLIC-Konferenz wird unter Umständen anders gehandhabt. Bitte beachten die jeweils aktuellen Informationen dazu. 

Anträge sollten möglichst vollständig ausgefüllt sein. Ein Antrag sollte auch im Rahmen der vorgegebenen Fristen eingereicht werden. In der Regel ist pro Antragsteller*in eine Förderung pro Jahr möglich. Mehrere Förderungen für eine Person pro Jahr sind nicht möglich. Ein Zuschuss für einen Fachaufenthalt wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt (gilt nur für DeBIA?).

Für Bibliotheksexpert*innen aus Deutschland, die ins Ausland reisen: der Reisekostenzuschuss orientiert sich an der Förderung für Wissenschaftler durch den DAAD. Die aktuelle Tabelle entnehmen Sie bitte den Webseiten des DAAD: http://www.daad.de
Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas oder bei Gruppenreisen generell nur 50%. Zudem wird pro Tag eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt. Bei Konferenzen kommt noch die Erstattung der Konferenzgebühr hinzu.
Für internationale Bibiotheksfachleute, die nach Deutschland kommen: es werden 80 Euro pro Tag des Aufenthaltes ausbezahlt. Anreisende aus Europa erhalten zusätzlich einmalig 80 Euro, Anreisende aus dem außereuropäischen Ausland 160 Euro. Bei Konferenzen wird nur der Early-Bird-Tarif oder Frühbucherrabatt von BII übernommen. Bei Gruppenreisen werden Wochenenden, Feiertage oder Tage ohne Fachprogramm nicht gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gruppe beträgt 6000 Euro. 

Nein, BI-International gewährt nur einen Zuschuss zu den anfallenden Reisekosten, eine Art Reisebeihilfe.
Für Bibliotheksexpert*innen aus Deutschland, die ins Ausland reisen: der Reisekostenzuschuss orientiert sich an der Förderung für Wissenschaftler durch den DAAD. Die aktuelle Tabelle entnehmen Sie bitte den Webseiten des DAAD: http://www.daad.de
Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas oder bei Gruppenreisen generell nur 50%. Zudem wird pro Tag eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt. Bei Konferenzen kommt noch die Erstattung der Konferenzgebühr hinzu.
Für internationale Bibiotheksfachleute, die nach Deutschland kommen: es werden 80 Euro pro Tag des Aufenthaltes ausbezahlt. Anreisende aus Europa erhalten zusätzlich einmalig 80 Euro, Anreisende aus dem außereuropäischen Ausland 160 Euro. Bei Konferenzen wird nur der Early-Bird-Tarif oder Frühbucherrabatt von BII übernommen. Bei Gruppenreisen werden Wochenenden, Feiertage oder Tage ohne Fachprogramm nicht gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gruppe beträgt 6000 Euro. 

Regelung für Deutsche Bibliotheksexpert*innen, die ins Ausland gehen:

Die Förderung wird nach Abschluss der Reise gegen Vorlage des Berichts, des Abrechnungsformulars und ggf. einer Teilnehmerliste der Reisegruppe, die von den Mitreisenden unterschrieben sein muss, ausgezahlt, bzw. überwiesen. Alle Dokumente müssen bis spätestens sechs Wochen nach dem Abschluss der Reise im Original an das Goethe-Institut geschickt werden. Der Gesamtzuschuss wird auf ein Konto überwiesen.


Regelung für internationale Bibliotheksfachleute in Deutschland:

Die Fördersumme wird in Deutschland persönlich übergeben und nicht im Vorfeld ausbezahlt. Bei Onlinekonferenzen wird die Teilnahmegebühr über Paypal ausbezahlt. 

FAQ zu den Berichten

Wer einen Reisekostenzuschuss von BI-International erhält, verpflichtet sich zu einem aussagekräftigen schriftlichen Bericht. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International und das Goethe-Institut enthalten. BII und dem Goethe-Institut wird das Recht eingeräumt, den Bericht vollständig oder in Auszügen online z.B. auf dem BII-Blog AKTUELLES zu veröffentlichen. Jeder, der einen Bericht verfasst, ist verpflichtet, die Urheber- und Veröffentlichungsrechte etwaig verwendeter Fotos im Bericht vorab zu klären. Alle Fotos müssen unter einer CC BY-SA 4.0-Lizenz stehen. Der Bericht soll in elektronischer Form (möglichst als PDF-Datei) per E-Mail verschickt werden.


Für deutsche Stipendiat*innen im Ausland:
Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an das Goethe-Institut: [email protected].


Für internationale Stipendiaten in Deutschland:


Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an die Geschäftsstelle des BII: [email protected].
Alternativ ist eine Berichterstattung über den eigenen Social-Media-Kanal live von einer virtuellen Konferenz möglich.
Formale Kriterien:


• Text: in deutscher (bevorzugt) oder englischer Sprache ausformuliert und gegliedert, in digitaler Form (als Word- oder PDF-Datei). Bilder bitte als als jpg oder gif (bis 640×480 pixel) mit Bildunterschrift. Dateigröße des Berichts bis max. 2MB
• Umfang: mindestens 3 bis maximal 10 DIN A4-Seiten. Bei der Berichterstattung über Onlinekonferenzen reicht ein Umfang von 3000 Zeichen mit Leerstellen.
• Zusatzmaterial: Abbildungen (Fotos, Grafiken u. ä.) sollten den Inhalt sinnvoll illustrieren. Bitte schicken Sie uns außerdem ein Foto, das wir als Teaser-Bild für die Blogmeldung verwenden dürfen.
• Zusatzinformationen: Name des/der Verfasser/in, Name des/der Fotografen/in, Seitenzählung, ggf. weiterführende Literatur in einem Literaturverzeichnis, Links im Text oder als Fußnote.
• Frist zur Einreichung: spätestens 6 Wochen nach Ende des Aufenthalts
• Copyright-Kriterien: Creative-Commons-Lizenz für Fotos
• Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Bildern in Ihrem Bericht, dass Sie als Autor oder Autorin für die Klärung der Rechte verantwortlich sind. Wir empfehlen Ihnen daher, nur Ihre eigenen Fotos zu verwenden und dies zu kennzeichnen. Wenn Sie Bilder von anderen Fotografen verwenden, sind die Quelle/Fotograf/Urheberrechte des Bildes zu nennen. Bitte vermerkten Sie die Rechte klar bei jedem verwendeten Bild. Bitte stellen Sie Ihre Fotos unter die Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0, beschreiben Sie bitte deutlich den Lizenzcode und fügen einen Link zu den Rechten mit an: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de (https://creativecommons.org/). Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung von Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen möglich ist.
• Ein Bildhinweis sollte folgendermaßen ausfallen: Titel oder Bildunterschrift, Name Fotograf*in, CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Bedenken Sie bitte: Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, kann u.U. kostenpflichtig abgemahnt werden und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG)


Inhaltliche Kriterien:

• Überblick über Bibliotheks- und Informationsstruktur des besuchten Landes
• Überblick über die auf einer Konferenz diskutierten Themen oder Fokus auf 1-2 für Sie besondere Schwerpunkt der Veranstaltung
• Stationen Ihrer Studienreise und die besuchten Institutionen.
• Besonderheiten, die Ihnen im Vergleich zum Heimatland aufgefallen sind
• Aktuelle Trends, Projekte, innovative Entwicklungen
• Persönliche Eindrücke: Erwartungen und Erfahrungen, Nutzen für die eigene Tätigkeit, Anregungen, Fazit
• Hintergrundinformationen in knapper Form soweit sinnvoll und erforderlich (z.B. bei Besuchen wenig bekannter Länder, historisches, Staatsform, Bevölkerungs- und Bildungsstruktur, Buchmarkt u.ä. Aspekte)


Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Bericht zusätzlich in der Fachpresse Ihres Landes zu veröffentlichen. Auf dem Bibliotheksportal finden Sie eine Liste von Zeitschriften für die bibliothekarische Fachkommunikation in Deutschland.
Für deutsche Referendar*innen gilt zusätzlich, dass der/die Antragsteller*in sich um eine Veröffentlichung in einer relevanten deutschen Bibliothekszeitschrift bemühen müssen.

Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. 

Gerne. Bitte erwähnen Sie die finanzielle Förderung durch BII und das Goehte-Institut und teilen uns mit, wo Sie Ihren Reisebericht veröffentlichen wollen. Wir weisen unsererseits gerne in unserem Blog und auf unseren Social-Media-Kanälen darauf hin.
Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. 

Gerne. Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten. Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Kanal vorab nennen. Wenn Sie auch bei Ihrem Fachaufenthalt oder bei einer Studienreise live berichten wollen, geben Sie uns bitte vorab Bescheid. Wir freuen uns, wenn Sie das Hashtag #bibinternational verwenden und unsere Social-Media-Kanäle auf Twitter @BII_news und auf LinkedIn erwähnen. 

Wir arbeiten an einer Lösung. Generell sollen Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit haben, über ihre Aktivitäten zu bloggen. Momentan gilt dies für die BII-Programme „Librarian in Residence“ und diejenigen, die durch ein BII-Stipendium an den IFLA WLIC-Jahreskonferenzen vor Ort (nicht virtuell) teilnehmen. Bitte verwenden Sie möglichst nur eigene Bilder und stellen diese unter eine Creative Commons-Lizenz. Die Texte erscheinen auf dem Blog AKTUELLES auf der BII-Website. Bitte begrenzen Sie die Menge an Beiträgen und Bildern auf maximal einen Beitrag pro Tag.


Bitte verwenden Sie möglichst nur eigene Bilder. Alle Fotos müssen unter die Lizenz CC BY-SA 4.0 gestellt werden und auch als solche gekennzeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass sie bei Fremdbildern vorab die Rechte mit den Rechteinhabern klären müssen. Bedenken Sie bitte auch: Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird u.U. kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG). 

Der schriftliche Bericht (möglichst in PDF-Form oder als Worddokument) sollte innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Reise an die Geschäftsstelle von BII (ausländische Stipendiaten) oder an die Zentrale des Goethe-Instituts (deutsche Stipendiaten) per Mail geschickt werden.

IFLA-Stipendiat*innen können i.d.R. auch über die Ereignisse vor Ort in Echtzeit bloggen.
Wer an Onlinekonferenzen teilnimmt, kann alternativ auch über eigene soziale Netzwerke live von der Veranstaltung berichten.

Für deutsche Stipendiat*innen im Ausland:


Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an das Goethe-Institut: [email protected].


Für internationale Stipendiaten in Deutschland:


Bitte schicken Sie Ihren Bericht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Mail an die Geschäftsstelle des BII: [email protected]

Ihre Frage war nicht dabei?

Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Geschäftsstelle BI-International

c/o Deutscher Bibliotheksverband
Fritschestr. 27-28
10585 Berlin 

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Tel: +49 (0) 30 644 98 99 21
Fax: +49 (0) 30 644 98 99 27
E-Mail: [email protected]

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