Unsere Stipendienprogramme

Förderungen

Unsere Hauptprogramme fördern fachlich orientierte Reisen ins Ausland und nach Deutschland. Darüber hinaus werden fachliche Begegnungen im Rahmen des Partnerland Programms oder beim einmal jährlich ausgeschriebenen Austauschprogramm „Librarian in Residence“ aufgebaut.

Hinweis zum DeBiA-Programm

Die Verfahrensvereinbarung zur Kooperation zum BID/Goethe-Institut-Stipendienprogramm Deutsche Bibliotheksexpertinnen und -experten ins Ausland (DeBiA) wurde seitens des Goethe-Instituts fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt. Daher ist eine Förderung im Rahmen des Programmes DeBiA bis auf Weiteres nicht möglich.

Hauptprogramme: Reisen ins Ausland

01. Fachaufenthalte

Antragsvoraussetzungen

Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland (Neubewerber*innen werden ausdrücklich ermutigt)

Dauer des Auslandsaufenthaltes

1 bis 2 Wochen (5 bis 10 Arbeitstage), an maximal 2 Institutionen

Antragsverfahren

• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Antragsteller ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss für einen Fachaufenthalt wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt
• Planung und Durchführung der Reise geschieht in eigener Verantwortung

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Ihr Name und die Institution, an der Sie beschäftigt sind
• Schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung im Ausland
• Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers
• Detaillierte Angaben zum geplanten Aufenthalt

Förderung

• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas 50%
• Sie erhalten 50 EUR Aufwandsentschädigung pro Tag

Verpflichtungen

Der Zuschuss verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht, der spätestens 6 Wochen nach dem Auslandsaufenthalt mit dem Abrechnungsformular einzureichen ist. Die Fördersumme wird gegen Vorlage des Berichts und Abrechnungsformulars ausbezahlt.

02. Teilnahme an Fachveranstaltungen und Kongressen

Antragsvoraussetzungen

• Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland
• Aktive Mitwirkung in Form eines Vortrags, Posterpräsentation oder offiziellen Funktion (die Bewertung der Anträge erfolgt in dieser Reihenfolge)
• Neubewerber*innen werden priorisiert
• Bei Teilnahme an einer Vorkonferenz und der Hauptkonferenz wird nur eine von beiden unterstützt

Dauer des Auslandsaufenthaltes

1 bis 2 Wochen (5 bis 10 Arbeitstage), an maximal 2 Institutionen

Antragsverfahren

• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Antragsteller ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss zu einer Konferenzteilnahme wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt
• Ausnahme: jährliche Förderung bei Tätigkeit in einem Vorstand eines Fachverbandes oder Fachgremiums, die eine Anwesenheit bei der Konferenz erfordert
• Planung, Versicherung und Durchführung der Reise geschieht in eigener Verantwortung

Besonderheiten für Förderanträge für die Teilnahme an der IFLA-Weltkongress:

• Förderanträge müssen i.d.R. bis 31.03. des Jahres vorliegen (Ausschlussfrist)
• Offizielle Funktion (z.B. Sektionsmitglied) ist kein automatischer Anspruch auf eine Förderung
• Bewertung der Anträge erfolgt jedoch nach folgenden Prioriäten (i.d. Reihenfolge): Vortrag in einer offenen Session, Funktionsträger*in, Posterpräsentation, Mitglied in einem Standing Committee, Vortrag/Präsentation in einer offenen Gremiumssitzung s.a. allgemeine Hinweise zu den drei Stipendienarten für IFLA-Weltkongress-Teilnahme auf Webseiten von IFLA-Deutschland Wissenschaftler

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Ihr Name und die Institution, an der Sie beschäftigt sind
• Informationen über die Fachtagung
• Bestätigung der aktiven Teilnahme
• Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers
• Evt. Funktion innerhalb eines Verbandes
• Detaillierte Angaben zur Konferenz und Konferenzgebühr

Zusätzlich erforderlich für Impuls- und Nachwuchstipendien für Reisekostenförderung zum IFLA-Weltkongress:

• Motivationsschreiben
• Unterstützende Stellungnahme einer dritten Person aus der bibliothekarischen Fachszene (nur für Impuls-Stipendium bei IFLA-Weltkongress-Teilnahme)

Förderung

• Der Zuschuss umfasst die Konferenzgebühr und einen Reisekostenzuschuss
• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Innerhalb Europas werden 100% dieses Satzes gewährt, außerhalb Europas 50%
• Sie erhalten 50 EUR Aufwandsentschädigung pro Konferenztag
• Ein Bericht muss spätestens 6 Wochen nach dem Aufenthalt eingereicht werden
• Alternativ kann von der Konferenz gebloggt werden (täglich)
• Die Fördersumme wird nach der Reise gegen Vorlage des Berichts und Abrechnungsformulars ausbezahlt

03. Studienreisen für Gruppen

Antragsvoraussetzungen

• Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen in Deutschland
• Neubewerber*innen werden ausdrücklich ermutigt

Dauer der Studienreise:

• 3 bis 5 Arbeitstage

Anzahl der Teilnehmer*innen aus Deutschland:

• 5 bis 15 für Reisen innerhalb Europas • 5 bis 8 für Reisen außerhalb Europas • Maximal 2 Teilnehmer*innen pro Institution

Antragsverfahren

• BII gewährt nur einen Zuschuss zu den Reisekosten, kein Vollstipendium
• Pro Person ist nur eine Förderung pro Jahr möglich
• Ein Zuschuss zu einer Studienreise wird höchstens jedes 2. Jahr gewährt

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Der Antrag muss für die gesamte Reisegruppe auf einmal gestellt werden
• Der Antrag muss von einer Person gestellt werden, die als Sprecher*in der Gruppe fungiert
• Eine vollständige Teilnehmerliste
• Aussagekräftige Darstellung der Relevanz des Ziellandes und der vorgesehenen Bibliotheksbesuche für die Teilnehmenden der Reisegruppe
• Programmverlauf der Reise
• Schriftliches Einverständnis der Arbeitgeber der Reisenden

Förderung

• Die Höhe des Zuschusses wird als Pauschale festgelegt
• Die Förderung wird individuell für die gemeldeten Teilnehmer*innen vergeben
• Der Zuschuss ist nicht übertragbar
• Der Zuschuss orientiert sich an die Förderung des DAAD für Wissenschaftler
• Es werden 50% des Satzes gewährt, bei hohen Reisekosten kann dies geringer ausfallen
• Pro Tag/Person gibt es eine Aufwandsentschädigung von 50 EUR
• Zur Berechnung der Tagessätze werden die Stunden des fachlichen Programms zugrunde gelegt
• Die Fördersumme wird nach der Reise gegen Vorlage des Berichts, der unterschriebenen Teilnehmerliste und des Abrechnungsformulars ausbezahlt
• Der Gesamtzuschuss wird auf ein Konto überwiesen

Verpflichtungen

Das Stipendium verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht und sollte 6 Wochen nach Rückkehr eingereicht werden.

Hauptprogramme: Reisen nach Deutschland

01. Fachaufenthalte

Antragsvoraussetzungen

Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen

• Sie sind im Bibliothekswesen Ihres Landes aktiv
• Sie würden gerne Ihre Fachkenntnisse zu einzelnen Themen erweitern

Dauer des Aufenthaltes:

• 3 Werktage bis maximal 3 Wochen
• Finanzielle Unterstützung für Fachexkursionen zu verschiedenen Bibliotheken in Deutschland im Einzelfall möglich
(bitte Angaben bei der Bewerbung machen)

Antragsverfahren

• Bitte bewerben Sie sich spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise
• Die Planung der Reise erfolgt in eigener Verantwortung (Visa, Reisekosten, Unterkunft)
• BII gewährt einen Zuschuss, kein Vollstipendium
• Eine Förderung gibt es einmal im Kalenderfahr pro Person

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Ihr Name und die Institution, bei der Sie tätig sind
• Einladung und Programm des Fachaufenthaltes
• Bestätigung / Einladung der Gastbibliothek in Deutschland
• Motivationsschreiben über Ihre Bewerbung für einen Fachaufenthalt
• Details zur Finanzplanung

Förderung

• Tagespauschale von 100 EUR während der Dauer des Fachaufenthaltes in Deutschland
• Einmalig 100 EUR für Anreisen innerhalb Europas und 200 EUR außerhalb Europas
• Anreise, Unterkunft, Versicherungen und Anträge für Visa erfolgen in Eigenleistung
• Die Auszahlung erfolgt bei Ankunft in Deutschland, nicht im Vorfeld

Verpflichtungen

Das Stipendium verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht und sollte 6 Wochen nach Rückkehr aus Deutschland eingereicht werden. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls der Zuschuss nicht sachgerecht verwendet oder der Bericht nicht innerhalb der 6 Wochen eingegangen ist.

02. Teilnahme an Fachveranstaltungen und Kongressen

Antragsvoraussetzungen

• Sie arbeiten in einer Bibliothek, Informations- und Dokumentationseinrichtung
• Sie sind im Bibliothekswesen Ihres Landes aktiv
• Sie würden gerne Ihre Fachkenntnisse zu einzelnen Themen erweitern

Gefördert werden

• Fachveranstaltungen, Kongresse, Konferenzen
• In Einzelfällen fördert BII eine Studienreise oder einen Fachaufenthalt im Vorfeld oder Anschluss

Antragsverfahren

• Bitte bewerben Sie sich spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise
• Die Planung der Reise erfolgt in eigener Verantwortung (Visa, Reisekosten, Unterkunft)
• BII gewährt einen Zuschuss, kein Vollstipendium
• Eine Förderung gibt es einmal im Kalenderjahr pro Person

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Ihr Name und die Institution, bei der Sie tätig sind
• Programm der Fachveranstaltung / der Konferenz in Deutschland
• Bestätigung / Einladung / Registrierung zur Veranstaltung / Konferenz
• Hinweise über aktive Teilnahme (z. Bsp. Poster, Referat, Mitarbeit in Gremien)
• Angaben zur günstigsten Anmeldegebühr (z. Bsp. Frühbucherrabatt)
• Motivationsschreiben über Ihre Bewerbung für die Veranstaltung / die Konferenz
• Details zur Finanzplanung

Förderung

• Tagespauschale von 100 EUR während der Dauer des Fachveranstaltung in Deutschland
• Frühbucherrabatt der Konferenz
• Einmalig 100 EUR für Anreisen innerhalb Europas und 200 EUR außerhalb Europas
• Anreise, Unterkunft, Versicherungen und Anträge für Visa erfolgen in Eigenleistung
• Die Auszahlung erfolgt bei Ankunft in Deutschland, nicht im Vorfeld

Verpflichtungen

Das Stipendium verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht und sollte 6 Wochen nach Rückkehr aus Deutschland eingereicht werden. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls der Zuschuss nicht sachgerecht verwendet oder der Bericht nicht innerhalb der 6 Wochen eingegangen ist.

03. Studienreisen für Gruppen

Antragsvoraussetzungen

• Beschäftigte in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen
• Sie sind im Bibliothekswesen Ihres Landes aktiv
• Sie würden gerne Ihre Fachkenntnisse zu einzelnen Themen erweitern

Konditionen für eine Studienreise für Gruppen:

• Dauer zwischen 2 und 5 Werktagen
• Für 3 bis 15 Personen
• Fachprogramm im Rahmen einer Studienreise

Antragsverfahren

• Der Antrag wird von EINER Kontaktperson der Gruppe für alle gestellt
• Bitte bewerben Sie sich spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise
• Die Planung der Reise erfolgt in eigener Verantwortung (Visa, Reisekosten, Unterkunft)
• BII gewährt einen Zuschuss, kein Vollstipendium
• Eine Förderung gibt es einmal im Kalenderfahr pro Person

Welche Angaben sind im Online-Antragsformular erforderlich?

• Vollständige Liste der Teilnehmer mit Namen und Institutionen, bei denen diese tätig sind
• Programm der Studienreise durch Deutschland
• Bestätigung / Einladung / der Institutionen, die besucht werden
• Motivationsschreiben über Ihre Bewerbung für die Studienreise
• Details zur Finanzplanung der Reise

Förderung

• Tagespauschale von 100* EUR für die Dauer der Reise für jede Person
• Maximale Förderung: 6000 EUR für eine Gruppe
• Anreise, Unterkunft, Versicherungen und Anträge für Visa erfolgen in Eigenleistung
• Die Auszahlung erfolgt nicht im Vorfeld, sondern in Deutschland

Verpflichtungen

Das Stipendium verpflichtet zu einem schriftlichen Bericht und sollte 6 Wochen nach Rückkehr aus Deutschland eingereicht werden. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls der Zuschuss nicht sachgerecht verwendet oder der Bericht nicht innerhalb der 6 Wochen eingegangen ist.

Weitere Programme

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm „Librarian in Residence“ fördert jährlich im Rahmen der BID-Partnerlandinitiative einen längeren Aufenthalt unter einem bestimmten thematischen Aspekt. Das Programm läuft 2022 bis 2025 und fördert Residenzaufenthalte in der Tschechischen Republik und mit Unterstützung des Goethe-Instituts.

Zum Ablauf

Der Stipendiat/die Stipendiatin organisiert sich den Aufenthalt selbst und verantwortet entsprechende Auslandsversicherungen. Eine Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und der Auswahl von Bibliotheken im jeweiligen Land ist durch BII gewährleistet. Von dem Stipendiaten /der Stipendiatin wird erwartet, dass er/sie mit den Ausgaben in Vorlage tritt und während des Aufenthalts regelmäßig aktuelle Erfahrungen im BII-Blog weitergibt. Darüber hinaus sollten die während des Auslandsaufenthaltes gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisgewinne nach der Rückkehr in Deutschland beispielsweise durch Vorträge und/oder Veröffentlichungen in der deutschen Fachszene weitergegeben werden.

Zum Hintergrund

LiR ist ein Stipendium für ein Residenzprogramm und entstand in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut. Es gilt für einen Fachaufenthalt für Spezialist*innen aus deutschen Bibliotheken im Ausland – meist in Kooperation mit dem jeweiligen Partnerland. Es steht immer unter einem bestimmten Motto oder Thema, wie bspw. Personalmanagement und Personalentwicklung, Raumkonzepte, Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen, Lobbyarbeit, Schulbibliotheken oder Digitalisierung. Um Fachleuten aus Deutschland einen intensiven Einblick zu gewähren, wie im Ausland mit der jeweiligen Fragestellung konzeptionell und praktisch umgegangen wird, schreibt BI-International das Stipendium ein bis zweimal im Jahr aus. Während des Studienaufenthalts können Bibliotheken besichtigt, Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden.