Geschäftsordnung

Geschäfts-
ordnung

§ 1 Aufgaben

1. BI-International fördert den internationalen Dialog sowie eine europa- und weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bibliotheks- und Informationswesens. BI-International unterstützt die Kooperation und Kontaktpflege, den Erfahrungsaustausch und die persönliche Begegnung zwischen Bibliothekaren und Informationsfachleuten des In- und Auslandes.

2. BI-International verwirklicht ihre Aufgabe u.a. durch:

2.1. Beratung und Vermittlung von Kontakten für ausländische Bibliothekare zu deutschen Einrichtungen und für deutsche Bibliothekare zu ausländischen Einrichtungen,

2.2. Vermittlung und finanzielle Unterstützung von zeitlich befristeten Fachaufenthalten in Zusammenarbeit mit Einrichtungen des In- und Auslandes,

2.3. Förderung von Studienreisen aufgrund von Empfehlungen aus der Fachöffentlichkeit und aufgrund von Kulturabkommen,

2.4. Erarbeitung und Durchführung von gezielten Förderprogrammen und –maßnahmen für das Berufsfeld

2.5. Unterstützung der Teilnahme an internationalen Kongressen, Seminaren und Symposien zu fachbezogenen Themen,

2.6. Berichterstattung über die Fördermaßnahmen von BI-International mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Bibliotheken und informationswissenschaftlichen Einrichtungen zu stärken. 

§ 2 Organisation

1. BI-International besteht aus Vertretern der ordentlichen Mitglieder der BID. Die Vertreter werden für drei Jahre benannt. Die einmalige Wiederbenennung eines Vertreters ist möglich.

2. Die Vertreter wählen aus ihren Reihen den Sprecher für einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich und beschränkt sich bei den Vertretern der Verbände auf eine einmalige Wiederwahl. Der Sprecher informiert die BID laufend über die Tätigkeit der Kommission.

3. Zu den mindestens einmal jährlich stattfindenden Sitzungen von BI-International lädt der Sprecher ein und schlägt eine Tagesordnung vor. Die Sitzungen werden von dem Sprecher geleitet. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine elektronische Beschlussfassung im Umlaufverfahren (brieflich oder per E-Mail) ist möglich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das den Vertretern in BI-International und den Mitgliedern der BID zur Kenntnis gebracht wird.

4. Der Präsident der BID nimmt nach Möglichkeit an den Sitzungen von BI-International sowie der Sprecher von BI-International an den Sitzungen der BID als Gast teil. Beide erhalten jeweils die Protokolle der Sitzungen.

5. Die jeweiligen Verbandsvertreter bringen die Vorschläge der ordentlichen Mitglieder der BID in die fachliche Arbeit von BI-International ein. Darüber hinaus können Vorschläge aus der Fachöffentlichkeit des In- und Auslandes in die Programmarbeit aufgenommen werden. 

§ 3 Geschäftsführung

1. Die BID beauftragt den Sprecher von BI-International, die laufenden Geschäfte zu führen. Er erarbeitet in Kooperation mit den Vertretern der Verbände die Vorlagen für die konzeptionellen Entscheidungen von BI-International.

2. Der Sprecher ist im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen verantwortlich für die haushaltsrechtliche Abwicklung der von BI-International unterstützten Projekte.

3. Die für Anträge und Abrechnungen erforderlichen Unterschriften leisten die von der BID dazu ausdrücklich Bevollmächtigten. 

§ 4 Finanzierung

1. Alle fachlichen Aktivitäten von BI-International werden in Form von Projekten durchgeführt. Für die Finanzierung der Projekte werden Drittmittel des Auswärtigen Amtes (AA) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Spenden oder andere Finanzierungsmittel durch die BID eingeworben.

2. Der laufende Verwaltungsaufwand wird im Wesentlichen durch anteilige Zuwendungen materieller und immaterieller Art, gegebenenfalls auch durch die Mitglieder der BID bestritten.

3. Die Reisekosten des Sprechers oder seines beauftragten Vertreters für Fahrten zu den Sitzungen der BID werden von der BID getragen. Die Kosten für die übrigen Mitglieder von BI-International werden jeweils von den entsendenden Mitgliedern der BID getragen.

Berlin / Bremen, den 10. Dezember 2008