1. BI-International fördert den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bibliotheks- und Informationswesens. BI-International unterstützt die Kooperation und Kontaktpflege, den Erfahrungsaustausch und die persönliche Begegnung zwischen Bibliothekar*innen und Informationsfachleuten des In- und Auslandes.
2. BI-International verwirklicht ihre Aufgabe u.a. durch:
2.1. die Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut und dem Kompetenznetzwerk Bibliotheken.
2.2. Beratung bei der Organisation und finanzielle Unterstützung von zeitlich befristeten Fachaufenthalten in Zusammenarbeit mit Einrichtungen des In- und Auslandes,
2.3. Beratung bei der Organisation und finanzielle Unterstützung von Studienreisen,
2.4. Beratung bei der Organisation und finanzielle Unterstützung der Teilnahme an Kongressen, Seminaren und Symposien zu fachbezogenen Themen im In- und Ausland sowie internationalen Gremien von Bibliotheksverbänden,
2.5. Erarbeitung, Durchführung oder Finanzierung von gezielten Förderprogrammen und –maßnahmen,
2.6. Berichterstattung über die Fördermaßnahmen von BI-International mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Bibliotheken und informationswissenschaftlichen Einrichtungen zu stärken.
1. BI-International ist eine Kommission von BID e.V. und daher keine eigenständige Person des Öffentlichen Rechts.
2. Die Kommission regelt im Einzelnen das Zuschussverfahren und schlägt dem Vorstand von BID e.V. die Grundsätze ihrer Arbeit und der Verteilung der Mittel vor.
3. Die Kommission von BI-International besteht aus Vertreter*innen der ordentlichen Mitglieder der BID. Die Verbände entsenden jeweils zwei Vertreter*innen, die weiteren Mitglieder von BID e.V. jeweils eine*n. Die Vertreter*innen der Verbände werden für drei Jahre benannt. Die einmalige Wiederbenennung der Verbandsvertreter*innen ist möglich. Die Kommission kann jederzeit Gäste zu den Sitzungen einladen. Die Geschäftsführung nimmt an allen Sitzungen der Kommission mit beratender Stimme teil.
4. Jede*r benannte Vertreter*in hat jeweils eine Stimme.
5. Die Vertreter*innen wählen aus ihren Reihen eine*n Sprecher*in für einen Zeitraum von drei Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Diese*r informiert BID e.V. über die Tätigkeit der Kommission.
6. Mindestens einmal im Jahr findet eine Kommissionssitzung statt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine elektronische Beschlussfassung im Umlaufverfahren (brieflich oder per E-Mail) ist möglich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das den Vertreter*innen in BI-International zur Kenntnis gebracht wird.
7. Der*Die Präsident*in oder ein von ihm*ihr beauftragtes Vorstandsmitglied haben das Recht, an allen Sitzungen von Bibliothek & Information International teilzunehmen und jederzeit gehört zu werden. Er*Sie erhält die Protokolle der Sitzungen sowie die für die Sitzungen relevanten weiteren Dokumente.
8. Die jeweiligen Vertreter*innen bringen die Vorschläge der ordentlichen Mitglieder von BID e.V. in die fachliche Arbeit von BI-International ein. Darüber hinaus können Vorschläge aus der Fachöffentlichkeit des In- und Auslandes über die Mitglieder der Kommission in die Programmarbeit eingebracht werden.
1. Die BID beauftragt den Sprecher von BI-International, die laufenden Geschäfte zu führen. Er erarbeitet in Kooperation mit den Vertretern der Verbände die Vorlagen für die konzeptionellen Entscheidungen von BI-International.
2. Der Sprecher ist im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen verantwortlich für die haushaltsrechtliche Abwicklung der von BI-International unterstützten Projekte.
3. Die für Anträge und Abrechnungen erforderlichen Unterschriften leisten die von der BID dazu ausdrücklich Bevollmächtigten.
1. Der*Die Sprecher*in lädt zu den mindestens einmal jährlich stattfindenden Sitzungen von BI-International ein und schlägt in Abstimmung mit der Geschäftsführung eine Tagesordnung vor. Die Sitzungen werden von dem*der Sprecher*in geleitet.
2. Der*Die Sprecher*in erarbeitet in Abstimmung mit den Mitgliedern der Kommission die Vorlagen an den Vorstand BID e.V. für die Grundsätze ihrer Arbeit und der Verteilung der Mittel (s.2.2).
3. Der*Die Sprecher*in von BI-International nimmt an den Sitzungen des Vorstands von BID e.V. als Gast teil und informiert über die Arbeit der Kommission.
4. Der*Die Sprecher*in unterschreibt die Förderzusagen an die Stipendiat*innen im Förderprogramm AnD, die*der Entsandte vom Goethe-Institut die Förderzusagen an die Stipendiat*innen im Förderprogramm DeBiA.
5. Der*Die Sprecher*in vertritt die BII-Kommission nach außen in Abstimmung mit der*dem Präsident*in von BID e.V..
1. Die*Der Geschäftsführer*in von BID e.V. führt die laufenden Geschäfte der Kommission BI-International gemäß den Vorgaben der Kommission gemäß 2.2. Sie*Er arbeitet vertrauensvoll mit dem*der Sprecher*in zusammen.
2. Sie*Er führt das Protokoll der Kommissionssitzungen.
3. Vorgesetzter der*des Geschäftsführer*in ist der Vorstand von BID e.V. vertreten durch die*den Vorsitzende*n.
4. Die haushaltsrechtliche Abwicklung des Projektes Ausländische Bibliothekar*innen nach Deutschland (AnD) inkl. des Verwendungsnachweises obliegt der Geschäftsführung und dem*der Schatzmeister*in. Die Finanzhoheit liegt beim Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung von BID e.V..
1. Alle fachlichen Aktivitäten von BI-International werden in Form von Projekten durchgeführt. Für die Finanzierung der Projektes Deutsche Bibliothekar*innen ins Ausland (DeBiA) werden Mittel des Auswärtigen Amtes (AA) und für die Finanzierung des Projektes Ausländische Bibliothekar*innen nach Deutschland werden Mittel der*des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingesetzt. Die Mittel für das Projekt DeBiA werden vom Goethe-Institut verwaltet, die Mittel für das Projekt AnD durch BII. Darüber hinaus können Spenden oder andere Finanzierungsmittel eingeworben werden.
2. Der laufende Verwaltungsaufwand für DeBiA wird durch das Goethe-Institut und BID und für AnD durch Projektmittel der*des BKM bestritten.
3. Die Reisekosten des*der Sprecher*in oder einer*eines beauftragten Vertreter*in für Fahrten zu den Vorstandsitzungen von BID e.V. werden von BID e.V. getragen. Mit dem Projekt AnD verbundene Reisekosten werden aus Projektmitteln finanziert. Die Reisekosten für die Kommissionssitzungen werden jeweils von den entsendenden Mitgliedern von BID e.V. getragen. Weitere Reisekosten werden von BID e.V. getragen.